Aktuelles – Familienrecht
Verjährung von Schwiegerelternschenkungen
von RAin Elisabeth Brinkmeyer
Wenn Schwiegereltern ihr Grundstück an ihr Kind und dessen Ehemann verschenken, geschieht dies meistens in dem Glauben, dass die Ehe Bestand haben wird. Kommt es zur Scheidung, kann in einigen Fällen eine Rückforderung der Schenkung in Betracht kommen. Wann aber verjährt ein solcher Anspruch? Der Bundesgerichthof hat nun entschieden, dass für die Verjährung in Grundstücksangelegenheiten § 196 BGB maßgeblich ist, der eine 10 jährige Verjährungsfrist vorsieht. Die Vorinstanzen waren der Auffassung gewesen, dass die Rückforderung in 3 Jahren verjährt.
BGH Az XII ZB 181/13, Beschluss vom 3.12.2014
Ehebedingter Nachteil
von RAin Elisabeth Brinkmeyer
Ein ehebedingter Nachteil kann auch darin liegen, dass der unterberechtigte Ehegatte weniger Versorgungsanrechte erwirbt, als er dies bei fortlaufender Ehe gehabt hätte. Dieser Nachteil wird aber ausgeglichen, wenn er Altersvorsorgeunterhalt verlangen kann.
So Az XII ZB 235/12, Beschluss vom 26.02.2014
Barunterhalt bei hohen Aufwendungen für Umgang
von RAin Elisabeth Brinkmeyer
Wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil hohe Aufwendungen zur Ausübung seines Umgangsrechts hat, kann dies dazu führen, dass er in der Einkommensgruppe herabgestuft wird und sich sein zu zahlender Barunterhalt verringert.
So BGH Az XII ZB 234/13, Beschluss vom 12.3.2014