Rechtsgebiete 

Wir vertreten Privatpersonen, Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften.
In unserer Kanzlei steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Lösung Ihrer rechtlichen und steuerlichen Probleme zur Seite.


Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite – siehe auch Koalition und Koalitionsrecht). Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.

Architektenrecht

Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, das heißt, das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammen.

Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) (der Begriff Bauherr stammt aus dem öffentlichen Baurecht) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker) (Bauvertragsrecht).

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht ist in Deutschland ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Errichtung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen, betreffen.

Erbrecht

Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

Familienrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Gesellschaftsrecht

In der deutschen Rechtswissenschaft wird mit Gesellschaftsrecht das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist ein spezielles Privatrecht, das die Gesamtheit aller Rechtsnormen für Kaufleute umfasst.

Maklerrecht

Das Maklerrecht ist Teil des zivilrechtlichen Immobilienrechts und erfasst Rechtsfragen über die Beauftragung eines Maklers, wobei die Rechtsordnung jeweils an die Tätigkeit eines Wohnungsmaklers (Makler, der gewerbsmäßig Mietverträge über Wohnraum vermittelt) und eines Immobilienmaklers (Makler, der gewerbsmäßig Kaufverträge und Mietverträge für Gewerberäume und andere Immobilien vermittelt) unterschiedliche Anforderungen stellt.

Marken- u. Geschmacksmusterrecht

Im Marken- u. Geschmacksmusterrecht geht es um den rechtlichen Schutz von äußeren zwei- oder dreidimensionalen Gestaltungen. Die wichtigsten Rechte sind das (deutsche) eingetragene Design, das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Medizinrecht

Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der (schuldrechtlichen) Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten.

Mietrecht

Das Mietrecht gehört zu den umfassendsten Rechtsgebieten überhaupt. Daher bietet es sehr viel Konfliktpotential für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.

Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge umfasst den Nachfolgeprozess, seine Voraussetzungen, Ziele und Eigenheiten. Unternehmensnachfolgen haben unterschiedliche Gründe (wie z. B. Alter, Krankheit, Tod) und vielfältige Alternativen (wie Vererbung oder Verkauf). Die Nachfolge ist ein typisches Thema des Mittelstandes; wenngleich in Konzernen beim Führungswechsel auch oftmals von Nachfolge gesprochen wird. In mittelständischen Unternehmen spielt neben dem Wechsel in der Leitung eines Unternehmens darüber hinaus der Wechsel am Eigentum eine (oftmals zentrale) Rolle.

Urheberrecht

Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.

Vertragsrecht

Unter dem Terminus Vertragsrecht werden diejenigen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen (Vertragsschluss, Vertragsabschluss) und die Wirkungen von Verträgen regeln.

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht umfasst im deutschen Recht das Recht des unlauteren Wettbewerbs (das Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (das Kartellrecht).

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum ist im deutschen Recht eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung. Es wird durch Eintragung in das Grundbuch begründet, d. h. jede Wohnung erhält bei der Begründung ein eigenes Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere Immobilie verkauft, verschenkt oder belastet werden.